Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Real Event Music
Saline 9
06556 Artern
Telefon: 03466 7428818
E-Mail: info@real-event-music.de
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Real Event Music und seinen Kunden über die Vermietung und Überlassung von Veranstaltungstechnik, Veranstaltungszubehör, Anhängern, Arbeitsbühnen und sonstigen Mietgegenständen sowie über Liefer-, Aufbau-, Abbau- und sonstige Dienstleistungen.
1.2 Soweit im Einzelfall der Verkauf von Waren vereinbart wird, gelten diese AGB auch für den jeweiligen Kaufvertrag, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
1.3 Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Real Event Music ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Real Event Music sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Die Darstellung von Mietgegenständen, Waren und Dienstleistungen auf der Internetseite oder im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn Real Event Music die Bestellung oder Buchung des Kunden ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.
2.4 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls die dort aufgeführten Mietgegenstände und Zusatzleistungen.
2.5 Real Event Music ist berechtigt, einen vereinbarten Mietgegenstand durch einen technisch und funktional mindestens gleichwertigen Mietgegenstand zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3. Stornierung durch den Kunden
3.1 Eine vom Kunden erklärte Stornierung lässt gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte unberührt.
3.2 Soweit dem Kunden kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag zusteht und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann Real Event Music bei einer Stornierung folgende pauschale Entschädigung verlangen:
- ab 30 Tage vor dem vereinbarten Miet- oder Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
- ab 14 Tage vor dem vereinbarten Miet- oder Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
- ab 10 Tage vor dem vereinbarten Miet- oder Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
3.3 Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung Real Event Music zugeht.
3.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Real Event Music durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.5 Real Event Music bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten Mietpreise ab Lager Real Event Music in Artern. Transport-, Liefer-, Aufbau-, Abbau- und sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel angegeben wurde.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
4.5 Gegen Forderungen von Real Event Music kann der Kunde mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Übergabe, Lieferung und Rückgabe
5.1 Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt.
5.2 Soweit eine Selbstabholung vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich am Lager von Real Event Music in Artern.
5.3 Soweit Lieferung vereinbart wurde, muss der Kunde gewährleisten, dass der vereinbarte Liefer- und Einsatzort mit den vorgesehenen Fahrzeugen erreichbar ist und eine gefahrlose Anlieferung, Be- und Entladung möglich ist.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Real Event Music rechtzeitig über Besonderheiten des Einsatzortes, Zufahrtsbeschränkungen, Bodenverhältnisse oder sonstige Umstände zu informieren, die für Lieferung, Aufbau oder Nutzung relevant sind.
5.5 Teilleistungen oder Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
5.6 Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben oder zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten.
6. Mietzeit und verspätete Rückgabe
6.1 Die Mietzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
6.2 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung von Real Event Music.
6.3 Werden Mietgegenstände ohne vorherige Zustimmung verspätet zurückgegeben oder nicht rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt, kann Real Event Music für den Zeitraum der verspäteten Rückgabe eine Nutzungsentschädigung verlangen.
6.4 Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Nutzungsentschädigung bis zu 150 % des auf den entsprechenden Zeitraum entfallenden vereinbarten Mietpreises.
6.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Real Event Music kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Nutzungsausfall entstanden ist.
6.6 Weitergehende nachweisbare Schäden, insbesondere aufgrund einer dadurch verhinderten Anschlussvermietung, bleiben vorbehalten. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.
7. Pflichten des Mieters
7.1 Der Kunde hat sämtliche Mietgegenstände sorgfältig, sachgerecht und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu benutzen.
7.2 Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise, Belastungsgrenzen sowie gesetzliche und behördliche Vorschriften sind einzuhalten.
7.3 Eine Untervermietung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Real Event Music zulässig.
7.4 Der vereinbarte Einsatzort darf ohne Zustimmung von Real Event Music nicht wesentlich geändert werden.
7.5 Eine Nutzung der Mietgegenstände außerhalb Deutschlands bedarf der vorherigen Zustimmung von Real Event Music.
7.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Einsatzort und die örtlichen Gegebenheiten für die vorgesehene Nutzung geeignet sind.
7.7 Insbesondere ist der Kunde, soweit nicht ausdrücklich Real Event Music mit diesen Leistungen beauftragt wurde, verantwortlich für:
- ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes,
- sichere Aufstellung,
- notwendige Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse,
- erforderliche Absicherungen,
- Ladungssicherung,
- erforderliche Genehmigungen,
- die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften.
8. Zustand der Mietgegenstände und Mängel
8.1 Der Kunde hat erkennbare Mängel oder fehlende Bestandteile bei der Übergabe bzw. nach Erhalt unverzüglich mitzuteilen.
8.2 Während der Mietzeit auftretende Funktionsstörungen oder Schäden sind Real Event Music unverzüglich mitzuteilen.
8.3 Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen an den Mietgegenständen sind ohne Zustimmung von Real Event Music nicht zulässig, soweit keine unmittelbare Gefahrenabwehr erforderlich ist.
8.4 Bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung enthalten.
9. Beschädigung, Verlust und Diebstahl
9.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an den Mietgegenständen, die er schuldhaft verursacht.
9.2 Dies gilt insbesondere für Schäden infolge:
- unsachgemäßer oder vertragswidriger Nutzung,
- Fehlbedienung,
- unzureichender Sicherung,
- ungeeigneter Boden- oder Einsatzbedingungen, soweit diese im Verantwortungsbereich des Kunden liegen,
- Beschädigung durch Personen, denen der Kunde den Zugriff oder die Nutzung ermöglicht hat.
9.3 Bei Verlust oder Diebstahl während der Obhutszeit des Kunden hat der Kunde Real Event Music unverzüglich zu informieren.
9.4 Bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Real Event Music ein entsprechender Nachweis zur Verfügung zu stellen.
9.5 Soweit der Kunde den Schaden zu vertreten hat, umfasst der Schadensersatz insbesondere die erforderlichen Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung sowie notwendige Transport-, Prüf- und Gutachterkosten.
9.6 Soweit der beschädigte oder verlorene Mietgegenstand während der notwendigen Reparatur- oder Ersatzbeschaffungszeit nicht vermietet werden kann, kann Real Event Music zusätzlich einen konkret nachweisbaren Mietausfallschaden verlangen.
9.7 Eine vom Kunden geleistete Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar.
10. Versicherung
10.1 Eine Versicherung der Mietgegenstände zugunsten des Kunden ist nicht Bestandteil des Mietvertrages, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.2 Dem Kunden wird insbesondere bei hochwertigen Mietgegenständen empfohlen, selbst zu prüfen, ob Versicherungsschutz für Beschädigung, Verlust und Diebstahl besteht.
11. Anhänger
11.1 Anhänger dürfen nur mit einem geeigneten Zugfahrzeug und von Personen genutzt werden, die über die erforderliche gültige Fahrerlaubnis verfügen.
11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der zulässigen Anhängelast, Stützlast, Gesamtmasse sowie sämtlicher Vorschriften zur Ladungssicherung und zum Straßenverkehr verantwortlich.
11.3 Vor Fahrtantritt hat sich der Nutzer vom ordnungsgemäßen Zustand der Kupplung, Beleuchtung und Sicherungseinrichtungen zu überzeugen.
11.4 Schäden aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Verwendung oder Überladung trägt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Arbeitsbühnen und Hubsteiger
12.1 Arbeitsbühnen und Hubsteiger dürfen ausschließlich von geeigneten und entsprechend eingewiesenen Personen bedient werden.
12.2 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- einen für das Gerät geeigneten und ausreichend tragfähigen Untergrund,
- die ordnungsgemäße Aufstellung,
- die Einhaltung der zulässigen Belastungsgrenzen,
- die Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise,
- die Absicherung des Arbeitsbereichs.
12.3 Überlastung, unsachgemäße Nutzung sowie Einsätze, durch die Personen oder Sachen gefährdet werden können, sind untersagt.
12.4 Für schuldhaft durch Fehlbedienung oder unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Toilettenwagen und Toilettenanhänger
13.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Toilettenwagen bzw. Toilettenanhänger bei Rückgabe in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand zu übergeben.
13.2 Soweit die Entleerung Sache des Kunden ist, müssen die entsprechenden Tanks und Anlagen vor Rückgabe ordnungsgemäß entleert werden.
13.3 Bei übermäßiger Verschmutzung oder vereinbarungswidrig nicht erfolgter Entleerung können die tatsächlich erforderlichen Reinigungs- bzw. Entsorgungskosten berechnet werden.
13.4 Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Frost, ungeeignete Anschlüsse oder vom Kunden zu vertretende Bedienfehler trägt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Rückgabe und Prüfung
14.1 Die Mietgegenstände sind vollständig, einschließlich des überlassenen Zubehörs, zurückzugeben.
14.2 Schäden, Verlust oder Funktionsstörungen sind bei Rückgabe anzugeben.
14.3 Die Entgegennahme eines Mietgegenstandes durch Real Event Music stellt keine Bestätigung dar, dass dieser vollständig und schadensfrei zurückgegeben wurde.
14.4 Real Event Music ist berechtigt, Mietgegenstände nach der Rückgabe in angemessener Zeit auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und verdeckte Schäden zu überprüfen.
15. Veranstaltungen
15.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde bzw. Veranstalter für alle für seine Veranstaltung notwendigen Genehmigungen verantwortlich.
15.2 Dies betrifft insbesondere behördliche Genehmigungen, GEMA-Anmeldungen und sonstige veranstaltungsbezogene Erlaubnisse.
15.3 Für die allgemeine Veranstaltungs- und Besuchersicherheit ist der Veranstalter verantwortlich, soweit Real Event Music nicht ausdrücklich mit bestimmten Leistungen oder Verantwortungsbereichen beauftragt wurde.
16. Höhere Gewalt
16.1 Kann eine Vertragspartei ihre Leistung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht erbringen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Als höhere Gewalt kommen insbesondere außergewöhnliche und von der betroffenen Vertragspartei nicht beherrschbare Ereignisse in Betracht, deren Auswirkungen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert werden können.
16.3 Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen unverzüglich zu informieren.
17. Haftung von Real Event Music
17.1 Real Event Music haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
17.2 Real Event Music haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Real Event Music, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Real Event Music auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
17.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
18. Verkauf von Waren
18.1 Soweit Real Event Music Waren verkauft, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Real Event Music.
18.2 Gegenüber Unternehmern behält sich Real Event Music das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
18.3 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der auf der Internetseite veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Artern als Gerichtsstand vereinbart.
20.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
